NRW-Digitalzuschuss für Einzelhandel, Gastgewerbe und touristische Wirtschaft
Langenfelder Unternehmen können immer noch Fördergelder für Digitalisierung beantragen! Denn auch 2022 werden wieder neue Kontingente für den NRW-Digitalzuschuss freigegeben. Das bedeutet, dass ein Großteil der Langenfelder Unternehmen jetzt wieder die Möglichkeit hat schnell und unkompliziert bis zu 2.000 Euro Fördergeld zu beantragen, um damit die Digitalisierung in ihrem Unternehmen voranzutreiben. Unseren Partner und Kunden helfen wir gerne bei der Konzipierung, Antragstellung und Durchführung von digitalisierenden Maßnahmen unter Nutzung der Fördersumme.
Was ist der NRW-Digitalzuschuss?
Der NRW-Digitalzuschuss ist ein Förderprogramm der Landesregierung, um die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen zu stärken und dabei zu helfen die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Dafür gibt es zwei Programme des „Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen“: Einmal das Programm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ und das Programm „NRW-Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft“. Somit richtet sich der NRW-Digitalzuschuss über das erste Programm an Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Einzelhandel und über das zweite Programm auch an Kleinst- und Kleinunternehmen aus dem Gastgewerbe und der touristischen Wirtschaft. Die Programme werden dabei in mehrere Förderrunden aufgeteilt, um eine schnelle Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten. Die nächste Förderrunde lässt meist nicht lange auf sich warten, weshalb interessierte Unternehmen schnellstmöglich ihren Antrag stellen sollten. Denn die Förderung erfolgt nach dem „first come, first serve“-Prinzip, d.h. wer zuerst einen Antrag im Rahmen der Bedingungen stellt, erhält die Förderung. Wer genau in Nordrhein-Westfalen förderberechtigt ist und was gefördert wird, könnt ihr weiter unten nachlesen.
NRW Digitalzuschuss Handel – Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken
Die Landesregierung möchte den stationären Einzelhandel dabei unterstützen die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Zum Beispiel in Form von digitaler Vermarktung, Beratung, Verkauf und Auslieferung von Waren. Somit soll auch eine Wettbewerbsfähigkeit im zunehmenden Onlinehandel aufgebaut werden. Viele Unternehmen haben Probleme damit Digitalisierungsmaßnahmen alleine zu finanzieren. Durch den NRW-Digitalzuschuss soll die Umsetzung digitaler Lösungen vereinfacht werden. Das gilt natürlich auch für Langenfelder Einzelhandelsgeschäfte.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind ausschließlich Kleinstunternehmen und Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel. Das umfasst Betriebe mit weniger als 50 Mitarbeiter*innen in Vollzeitstellen und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro. Dafür werden die letzten drei Jahresabschlüsse herangezogen. Das Unternehmen muss außerdem bereits existieren, ein einzelnes Handelsunternehmen sein, ein stationäres Ladenlokal in Nordrhein-Westfalen haben, seinen Umsatz durch Endverbrauchende erzielen und eine längerfristige Perspektive haben. Auch Augenoptiker und Apotheker, die für gewöhnlich nicht zum Einzelhandel gezählt werden, können die Förderung beantragen.
Was wird gefördert?
Gefördert zum Beispiel Software-Lizenzen und Digitale Tools, wie Content- und Social-Media-Management-Systeme, Redaktions-Systeme und Monitoring-Tools für Webseiten, Online-Shops und Social-Media. Damit soll die Sichtbarkeit der Unternehmen im Internet erhöht und verbessert werden. Ausrüstung zur Erstellung digitaler Inhalte (Fotos, Videos), d.h. Kameras, Beleuchtung, Fotoboxen und Zubehör, wird ebenfalls gefördert. Somit soll eine bessere Produktpräsentation, eine originalgetreue Abbildung der Ware und die Anregung zum Kauf gefördert werden. Die Fördergegenstände haben allerdings nicht alle mit Online-Maßnahmen zu tun. Auch Ausstattung für den Verkaufsort wird gefördert. Das schließt zum Beispiel digitale Displays, Touchpads, VR-Brillen und Produktkonfiguratoren ein, die zur Unterhaltung, zur Information oder zur Interaktion dienen und somit eine Kaufentscheidung herbeiführen können. Aber auch feste Abholstationen, die eine Abholung der Ware während und außerhalb der Öffnungszeiten ermöglichen (Click & Collect) und gerade in der Corona-Zeit vermehrt eingerichtet wurden, werden gefördert. Außerdem digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme, die kontaktloses Bezahlen ermöglichen sollen. Zu guter Letzt können aber auch Weiterbildungsmaßnahmen zu verschiedenen Bereichen der Digitalisierung als Förderantrag gestellt werden, wie zum Beispiel Weiterbildungen und Schulungen im Bereich Website-Pflege, Social-Media, Online-Shop und Kundenberatung. Wichtig ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden die noch nicht begonnen oder sogar abgeschlossen sind. In jeder Förderrunde darf außerdem nur ein Antrag gestellt werden, der wiederum nur einen Fördergegenstand beinhaltet. Es dürfen nicht mehrere Anträge gestellt werden und auch keine Fördergegenstände kombiniert werden. Erst in der nächsten Förderrunde darf somit ein weiterer Antrag gestellt werden, allerdings nur für einen anderen Fördergegenstand. Man darf keinen weiteren Antrag für den gleichen Fördergegenstand stellen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die maximale Förderhöhe beträgt 2.000 Euro. Die Ausgaben müssen im entsprechenden Zeitraum getätigt und nachgewiesen werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme und Vorlage des Nachweises erfolgt die Förderung. Bei monatlichen Ausgaben werden nur die Ausgaben im Bewilligungszeitraum gefördert. Liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben unter dem Betrag von 2.000 Euro aber über 500 Euro, so wird nur der tatsächliche Ausgabenbetrag erstattet. Liegen die Ausgaben unter 500 Euro sind sie nicht erstattungsfähig.
Wie kann ich einen Antrag zur Förderung stellen?
Der Antrag erfolgt digital über die Website Antrag.digihandel.nrw. Dafür müssen einige Dokumente, u.a. ein aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein, sowie Infos zu den geplanten Gesamtausgaben, dem Unternehmen und dem ausgewählten Fördergegenstand eingereicht werden. Wir von Töller-Service beraten Sie gerne zu passenden Digitalisierungsmaßnahmen, übernehmen für Sie gerne die Antragserstellung und führen die Maßnahmen mit unserem Webagentur-Team durch.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs Wochen. Über den Status des Antrags wird per Email informiert.
Wie lange ist die Maßnahmenzeit der Förderung?
Die Zeit, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, beträgt zwei Monate. Begonnen werden darf mit der Maßnahme erst nach dem Erhalt der Förderzusage. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nicht möglich.
Was passiert, wenn mein Antrag angenommen wird?
Wird der Antrag angenommen und man erhält einen Zuwendungsbescheid, so kann direkt mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Diese muss innerhalb des Bewilligungszeitraums (zwei Monate) abgeschlossen sein.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Erhält man einen Ablehnungsbescheid, wurde der entsprechende Antrag abgelehnt. Die dafür verantwortlichen Gründe werden im Ablehnungsbescheid gelistet. In der nächsten Antragsrunde darf ein neuer Antrag gestellt werden.
NRW Digitalzuschuss für die gastgewerbliche und touristische Wirtschaft
Das „Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen“ möchte mit dem NRW-Digitalzuschuss die Unternehmen im Gastgewerbe und der touristischen Wirtschaft stärken und dabei helfen neue Wege zu finden auch in Zukunft wirtschaftlich und erfolgreich tätig zu sein. Das Gastgewerbe und die touristische Wirtschaft zählen immerhin auch zu den am stärksten betroffenen Branchen durch die Corona-Pandemie. Die Förderung ist besonders auch für Langenfelder Unternehmen interessant.
Wer ist förderberechtigt?
Förderberechtigt sind Kleinst- und Kleinunternehmen mit maximal 49 Vollzeit-Beschäftigten und einem Umsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal zehn Millionen Euro (es zählen die letzten drei Jahresabschlüsse). Das Unternehmen muss bereits existieren, im Gastgewerbe oder der touristischen Wirtschaft tätig sein ein einzelnes Unternehmen sein und eine längerfristige Perspektive haben, es darf also keine Betriebsaufgabe absehbar sein. Außerdem muss das Unternehmen seinen Sitz in Nordrhein-Westfalen haben.
Was wird gefördert?
Mit dem NRW-Digitalzuschuss für Gastgewerbe und die touristische Wirtschaft können verschiedene Themen gefördert werden. Zum Beispiel im Bereich Website: Fördergegenstand kann hier die Erst- oder Neuerstellung einer Website oder auch ein Relaunch der Website sein. Auch die Implementierung eines Online-Shops, neuer Kundenservice-Tools (z.B. Tischreservierung) oder eines Blogs kann gefördert werden. Im Bereich Website kann auch die Arbeit an einem „Responsive“ Webdesign (Optimierung für verschiedene Endgeräte wie Smartphones, Laptops und Tablet-Computer) oder die Konzipierung und Realisation von Social-Media-Kamapagnen einen Fördergegenstand darstellen. Somit kann die Webpräsenz der Unternehmen deutlich umfangreicher und ansehnlicher gestaltet werden und durch komfortable Funktionen eine Buchung des Kunden vereinfachen und beschleunigen. Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing (durch Werbeanzeigen) werden ebenfalls gefördert, sodass die Unternehmen online von besserer Sichtbarkeit und Auffindbarkeit profitieren können. Themen, die gefördert werden, sind ansonsten noch Chat-Bots oder Apps zur Kundeninformation, außerdem digitale Gutschein-, Punkte- oder Bon-Systeme und Kundenkommunikation per WhatsApp, Messenger, etc. Aber auch Elemente, die direkt im Ladenlokal Anwendung finden, werden gefördert: Darunter zählen digitale Displays oder Touchpads (z.B. zur Bestellung im Restaurant), digitale Kassen, kontaktloses Bezahlen und VR-Brillen (z.B. für virtuelle Rundgänge im durch Hotels in Reisebüros). Wichtig ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden die noch nicht begonnen oder sogar abgeschlossen sind. Es darf außerdem nur ein Antrag gestellt werden, der wiederum nur einen Fördergegenstand beinhaltet. Es dürfen nicht mehrere Anträge gestellt werden und auch keine Fördergegenstände kombiniert werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme beträgt höchstens 2.000 Euro. Um die Summe zu erhalten müssen die Ausgaben im entsprechenden Zeitraum getätigt und auch nachgewiesen werden. Nach Abschluss der Maßnahmen und dem Nachweis darüber erfolgt die Auszahlung der Förderung. Bei monatlichen Ausgaben werden dabei nur die Ausgaben im Bewilligungszeitraum gefördert. Liegen die Ausgaben unter dem Höchstbetrag von 2.000 Euro aber über 500 Euro, so wird der tatsächliche Ausgabenbetrag erstattet. Liegen die Ausgaben unter 500 Euro sind sie nicht erstattungsfähig.
Wie kann ich einen Antrag zur Förderung stellen?
Der vollständige Antrag ist digital auf der Website tour-hotel-gastro.nrw zu stellen. Für die Antragstellung müssen unter anderem Infos zum Unternehmen, dem Fördergegenstand und den geplanten Gesamtausgaben angegeben werden, außerdem muss ein aktueller Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein eingereicht werden. Wir von Töller-Service beraten Sie gerne zu passenden Digitalisierungsmaßnahmen, übernehmen für Sie gerne die Antragserstellung und führen die Maßnahmen mit unserem Webagentur-Team durch.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?
Die Bearbeitungszeit beträgt circa sechs Wochen. Über den Status des Antrags wird per Email informiert.
Wie lange ist die Maßnahmenzeit der Förderung?
Die Zeit, in der die Maßnahmen durchgeführt werden müssen, beträgt zwei Monate. Begonnen werden darf mit der Maßnahme erst nach dem Erhalt der Förderzusage. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes ist nicht möglich.
Was passiert, wenn mein Antrag angenommen wird?
Wenn man einen Zuwendungsbescheid erhält, der Antrag also angenommen wurde, so darf direkt mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Diese muss innerhalb des Bewilligungszeitraums von zwei Monaten abgeschlossen werden. Anschaffungen müssen demnach getätigt und bezahlt worden sein.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, erhält man einen Ablehnungsbescheid. In diesem sind die Gründe für die Ablehnung aufgeführt. Es darf kein neuer Antrag gestellt werden, auch nicht für einen anderen Fördergegenstand.