Der Rat der Stadt Langenfeld hat in der Sitzung am 20. September 2022 die Förderung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen (Stecker PV) auf dem Gebiet der Stadt Langenfeld beschlossen.
Die Richtlinie zu dem Programm tritt am 1. Oktober in Kraft. Anträge können ab dem 4. Oktober 2022 unter der E-Mail-Adresse:
photovoltaik-foerderung@langenfeld.de eingereicht werden.
Das Gesamtfördervolumen beträgt 15.000 Euro. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2022.
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch Losentscheid.
Für das erste Losverfahren werden Anträge berücksichtigt, die bis zum 31. Oktober 2022 eingegangen sind. Unter Vorbehalt, dass nach diesem ersten Losverfahren noch Fördermittel zur Verfügung stehen, werden weitere Losverfahren für jeweils einen Kalendermonat durchgeführt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz und Ausbau von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Langenfeld zu unterstützen und noch weiter voranzutreiben.
Hierdurch entsteht ein wichtiger lokaler Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen sowie eine weitere Dezentralisierung der Stromversorgung der Menschen in Langenfeld.
Gegenstand der Förderung ist die Errichtung von neuen Stecker-Photovoltaikanlagen für bestehende Wohngebäude oder Vereinsräume im Stadtgebiet von Langenfeld.
Über die gestellten Förderanträge entscheidet die Stadt Langenfeld auf der Grundlage der Richtlinie und im Rahmen der im jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
Weitere Details sowie die komplette Richtlinie und der darin enthaltene Vordruck des Förderantrages sind auf der städtischen Homepagewww.langenfeld.de (Suchbegriff „Stecker PV“) zu finden.