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Gesichtsmasken jetzt Pflicht

Aktualisiert am: 15.März 2023

Malteser informieren: Neue DIN-Ausgabe schreibt zwei Gesichtsmasken in den Verbandkästen für Autos vor

In Deutschland ist ein Verbandkasten für jedes Auto vorgeschrieben. Nun gibt es eine Neuerung: So müssen nach der ab Februar geltenden DIN 13164 auch zwei Gesichtsmasken im Verbandkasten enthalten sein. „Welche Art von Masken dabei sein sollen, wird nicht spezifiziert,“ erklärt Lennard Kreusel, Rettungssanitäter und Erste Hilfe – Ausbilder  vom Malteser Hilfsdienst e.V. in Langenfeld Rhld.. „Wir empfehlen aber FFP2-Masken, da sie einen höheren Schutz bieten“. Außerdem wird in der neuen DIN ein zweites Dreieckstuch sowie das Verbandtuch gestrichen. Ein Austausch der alten Verbandkästen ist jedoch nicht notwendig. Trotzdem lohnt sich ein regelmäßiger Blick in den Kofferraum: „Einige Materialien haben nämlich ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Wenn dieses überschritten ist, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Spätestens dann sollte der Verbandkasten ausgetauscht werden,“ rät Kreusel.

Malteser Hilfsdienst e.V.
Bildnachweis ©Malteser Hilfsdienst e.V.
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