Pressemeldung Stadt Langenfeld, 28.05.2021
Im Zuge der weiter sinkenden Inzidenzzahl im Kreis Mettmann zeichnet sich ab, dass hier ab Montag sowohl die Bundesnotbremse aufgehoben wird, als auch weitere Lockerungen durch die heute in Kraft getretene Coronaschutzverordnung des Landes NRW ab Montag möglich sein können.
Voraussetzung dafür ist ein Inzidenzwert unter 100 auch am morgigen Samstag (am heutigen Freitag 64,3) und eine spätestens am Sonntag vom Land zu erlassene Allgemeinverfügung zur Aufhebung der bisherigen Beschränkungen der Bundesnotbremse, die dann ab Montag Wirkung hätte.
Für Langenfeld würde dies ab Montag Auswirkungen auf die folgenden Bereiche haben, wohlgemerkt bei Erfüllung der genannten Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich gilt für alle Bereiche, die nur mit negativem Test geöffnet werden dürfen, dass auch die nachgewiesene Genesung einer Corona-Infektion (nicht älter als sechs Monate) und eine bescheinigte vollständige Impfung (vor mindestens 14 Tagen) Gültigkeit haben:
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind dann für Angehörige aus zwei Haushalten ohne Personenbegrenzung erlaubt. Darüber hinaus würde die derzeit noch geltende nächtliche Ausgangsbeschränkung entfallen.
Schule und Kita
Laut Schulbrief des NRW-Ministeriums könnte ab dem 31. Mai 2021 der Präsenzunterricht mit Maske und Test, ohne Mindestabstände und bei festen Sitzplätzen mit Sitzplan aufgenommen werden.
Die Kindertageseinrichtungen müssten den eingeschränkten Regelbetrieb auch in der kommenden Woche fortführen, kehren aber nach öffentlicher Ankündigung des Landes NRW dann ab dem 7. Juni 2021 wieder in den Regelbetrieb zurück.
Sport und Freizeit
Ab Montag wäre kontaktfreier Sport im Freien auf und außerhalb von Sportanlagen mit Gruppen bis zu 25 Personen erlaubt. Kontaktsport im Freien ist in Gruppen bis 25 Personen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erlaubt.
Die Sportflächen im Freizeitpark wären für die erlaubten Zwecke ab Montag wieder freigegeben.
Die städtischen Sportanlagen (Fußballplätze) bleiben in der Verantwortung der Vereine, die die Nutzung vor Ort koordinieren.
Das Jahnstadion soll ab Montag wieder für den Laufsport auf der Laufbahn geöffnet werden.
Auch die die bislang gesperrten Bolzplätze außerhalb von Spielplätzen würden wieder geöffnet werden.
Die Skateranlagen würden ebenfalls wieder unter den aktuell erlaubten Bedingungen geöffnet.
Kleinere Außeneinrichtungen wie Kletterparks oder Minigolf-Anlagen dürften mit Test öffnen.
Kultur
Die Volkshochschule Langenfeld plant den Start einzelner Präsenzkurse ab dem 7. Juni 2021, die rechtzeitig angekündigt werden. Das bereits stattfindende Online-Angebot wird selbstverständlich fortgeführt.
Das Stadtarchiv ist für die Benutzung geöffnet. Eine Terminvereinbarung wird erbeten.
Das Stadtmuseum öffnet ab dem 31. Mai wieder von 11 bis 17 Uhr nur mit vorheriger Terminvereinbarung. Es ist bis zum 28. Juni die Ausstellung „ERDE“ von Hans Strand sowie die stadtgeschichtliche Dauerausstellung zu sehen. Eine Terminvereinbarung ist telefonisch unter 794-4410 oder per E-Mail an die Adresse stadtmuseum@langenfeld.de zu folgenden Zeiten möglich sein: Montags bis donnerstags von 8:30 bis 17 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 12 Uhr.
Die Stadtbibliothek Langenfeld fährt mit dem am 25. Mai wieder aufgenommenen „click & meet“ fort.
Die Musikschule Langenfeld bietet weiterhin eine Kombination aus Online- und Präsenzunterricht an. Es wird versucht, schrittweise so viel Präsenzunterricht wie möglich anzubieten.
Einzelhandel und Gastronomie
Die Außengastronomie dürfte mit Test und Platzpflicht wieder öffnen.
Das Verzehrverbot im Umkreis von 50 Metern würde ab Montag entfallen.
Eine entscheidende Lockerung würde der Einzelhandel (der nicht zur Grundversorgung zählt) erfahren, der ohne „Click & Meet“ und ohne Test ab Montag wieder öffnen dürfte. Es würde lediglich eine Kundenbegrenzung (eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche) gelten.
Detail-Infos beim Land
Weitere Details zu den erweiterten Öffnungsszenarien gibt es auf der Seite des Landes Nordrhein-Westfalen: www.land.nrw