Die Raupe des alljährlich auch in Langenfeld auftretenden Eichenprozessionsspin-ners werden in diesen Tagen in Langenfeld vermehrt gemeldet. Allerdings hat sich bereits mehrfach herausgestellt, dass die gemeldeten, teils komplett eingespon-nenen Bäume und Sträucher von der für den Menschen völlig harmlosen Gespinst-motte befallen waren.
„Dennoch rechnen wir auch 2021 wieder mit einigen Befallen von Eichen im Langenfelder Stadtgebiet. Die ersten Meldungen im Bereich Auf dem Sändchen und im Landschaftspark sind in der vergangenen Woche bereits eingegangen. Wir ha-ben die jeweiligen Bereiche umgehend abgesperrt, die Fachfirmen sind bereits mit der Beseitigung beauftragt“, prognostiziert der Leiter des städtischen Betriebsho-fes, Bastian Steinbacher.
Wie schon in den Vorjahren sperrt der Betriebshof befallene Stellen als Sofort-maßnahme mit Flatterband und Warnhinweisen ab. Insbesondere an windigen Tagen können die Brennhaare der Tiere aber auch weit über die Absperrungen hin-aus durch die Luft getragen werden. An diesen Stellen ist insbesondere für Aller-giker und Asthmatiker Vorsicht geboten.
Die Stadt lässt die Raupen auf städtischen Liegenschaften und auf öffentlichen Flächen schnellstmöglich entfernen. Wer Nester entdeckt, kann diese dem Team des Betriebshofes unter Tel. 02173 794 5555 oder per Email unter der Adresse: betriebshof@langenfeld.de mit einer möglichst genauen Ortsangabe melden.
Selbstverständlich machen die Raupen auch vor den Zäunen von Privatgärten kei-nen Halt. Aus diesem Grund informiert das Referat Recht und Ordnung der Stadt Langenfeld auch Hausverwaltungen und Privateigentümer, wenn sich herausstellt, dass in ihrem Bereich ein Baum oder Strauch befallen sein sollte.
Bei Mietshäusern mit vielen Mietparteien rät Christian Benzrath, Leiter des Refe-rates Recht und Ordnung, die fachmännische Entfernung der Nester durch die je-weilige Hausverwaltung oder den Eigentümer zu beauftragen.
„Wer in seinem Privatgarten befallene Eichen feststellt, sollte wie folgt vorgehen: alle betroffenen Personen, insbesondere Kinder aber auch Haustiere von den
Nestern fernhalten, angrenzende Türen und Fenster geschlossen halten und ei-nen Schädlingsbekämpfer oder Spezialfirma mit der Entfernung beauftragen. Auf gar keinen Fall sollte man auf eigene Faust tätig werden oder das Nest zerstören“, so der dringende Aufruf von Christian Benzrath im Sinne der Sicherheit.
„Denn“, so der Referatsleiter weiter, „je näher sich das Nest an öffentlichen Flä-chen, Terrassen, Balkonen aber auch dem Nachbargrundstück befindet, umso dringender der Handlungsbedarf. Die Stadt übernimmt jedoch weder die Bekämp-fung noch die Kosten auf Privatgrundstücken.“
Benzraths abschließender Rat: „Wer mit Raupen oder Raupenhaaren in Berüh-rung gekommen ist und Hautreizungen feststellt, sollte in jedem Fall einen Arzt aufsuchen.“
Weitere Informationen zum Eichenprozessionsspinner
Der graubraune Schmetterling ist harmlos, aber seine Raupen stellen auch für Menschen eine Gefahr dar. Im Mai und Juni mehren sich die Vorkommen ganz massiv.
Die behaarten Raupen des Schmetterlings krabbeln in regelrechten Marschkolon-nen in die Eichen, um Blätter zu fressen und anschließend am Stamm oder bis in die Krone hinein Gespinstnester anzulegen, in denen sie sich gemeinsam verpup-pen. Der Marsch der Raupen erinnert dabei an eine Prozession – daher rührt der Name.
Die Haare der Raupe der Eichenprozessionsspinner sind giftig und können bei Menschen stark juckende Hautreaktionen, Atembeschwerden und Atemnot und in selteneren Fällen einen allergischen Schock auslösen. Die Gespinste selbst sind allerdings eher ungefährlich und wirken unbeschädigt als Schutzhülle.
Deshalb raten alle Fachleute dasselbe: sich fernhalten oder weggehen, offene Hautpartien abdecken, auf keinen Fall die Raupen berühren oder die Nester her-abschlagen. Das wirbelt die Brennhaare der Raupe erst recht auf. Und wer neben einem befallenen Eichenbaum wohnt, sollte die Fenster geschlossen halten, bis die Nester fachmännisch entfernt worden sind.
In den Wäldern stuft der Landesbetrieb Wald und Holz NRW die Eichenprozessi-onsspinner hingegen als waldtypisches Risiko ein. Wo möglich, wird zwar auf den Befall hingewiesen, eine komplette Sperrung ist aber nach Angaben des Landesbetriebes nicht realisierbar