Die Corona-Maßnahmen werden erneut verschärft. Ab sofort gilt 2G+ in der Gastronomie!
Zweifach Geimpfte und Genesene benötigen zusätzlich einen negativen Test.
In Nordrhein-Westfalen und somit auch in Langenfeld trat am 13.01.2022 die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft. Seit einigen Wochen gilt bereits die 2G+ Regelung in Fitnessstudios und Saunen. Jetzt soll diese Verschärfung auch in der Gastronomie umgesetzt werden. Um die Corona-Inzidenzen der Omikron-Variante in den Griff zu bekommen, soll bundesweit und inzidenzunabhängig der Zugang zu gastronomischen Einrichtungen nicht mehr ohne weiteres möglich sein. Wer in Langenfeld einen spontanen Cocktail in einer Bar trinken gehen möchte oder sich gemütlich mit Freunden zum Essen in ein Restaurant treffen will, muss ab jetzt einen 2G+ Nachweis vorzeigen können. Geimpfte und Genesene brauchen demnach einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Aber es gibt Ausnahmen:
Ein tagesaktueller Test ist für vollständig Geimpfte, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, nicht notwendig. In diesem Fall müsst ihr nur den Nachweis eurer Booster-Impfung vorzeigen. Die Testpflicht entfällt auch für doppelt geimpfte, die in den vergangenen drei Monaten von einer Corona-Infektion genesen sind. Ebenfalls ausgenommen von diesen Regelungen sind alle Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren.
2G-Plus: Selbsttest unter Aufsicht erlaubt
Die 2G-Plus-Regel verpflichtet Geimpfte und Genesene sich zusätzlich testen zulassen. Akzeptiert werden Testergebnisse eines Schnelltests, welcher höchstens 24 Stunden zurückliegt, oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests. Laut dem NRW-Gesundheitsministerium können Geimpfte und Genesene einen Selbsttest mitbringen und ihn unter Aufsicht einer beauftragten Person durchführen. Bis zum Ergebnis müsst ihr vor dem Restaurant oder Café warten. Informiert euch vorab, welche Betriebe in Langenfeld diese Möglichkeit anbieten. Wichtig ist, dass der Selbsttest vor Ort nur für die jeweilige Einrichtung gilt und keinen Test an einer offiziellen Teststelle ersetzt.
Keine dieser Anordnungen besteht, wenn ihr Speisen oder Getränke nur vor Ort abholen wollt.
3G am Arbeitsplatz:
Arbeitgeber und Arbeitnehmer benötigen einen Nachweis über den Impf- beziehungsweise Genesenenstatus, oder einen aktuellen Negativ-Test. Nichtimmunisierte müssen sich täglich testen lassen.