Noch vor der heutigen Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung hat das Land NRW bereits die sogenannte Schulmail veröffentlicht, aus der auch die Neuregelung der Testungen für die Schülerinnen und Schüler ab Montag, 10. Januar 2022, hervorgeht.
Zentraler Punkt der Neuregelung ist die ab Montag geltende Testpflicht auch für die immunisierten (geimpften und/oder genesenen) Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerschaft und andere an den Schulen Beschäftigte.
Dies geschieht laut Schulmail des Schulministeriums NRW vor dem Hintergrund, „…den Schulstart so sicher wie möglich zu gestalten, um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden…“
Der Testrhythmus wird fortgeführt. Dies bedeutet an weiterführenden Schulen eine Testung mit Antigen-Schnelltests dreimal wöchentlich, an den Grund- und Förderschulen zweimal wöchentlich im Rahmen des sogenannten „PCR-Pooltest-Verfahrens“.
Die genannten Regelungen müssen noch in der zu überarbeitenden Coronabetreuungsverordnung Berücksichtigung finden, um am Montag Gültigkeit zu erlangen. Mit der überarbeiteten Fassung der Verordnung wird landesweit zum oder am Wochenende gerechnet.