Im Zuge der Neuregelungen des Landes Nordrhein-Westfalen setzt die Stadtverwaltung Langenfeld im Rathaus ab sofort die 3G-Regel um. Das bedeutet, dass ab sofort nur noch Geimpfte, Genesene oder zertifiziert getestete Personen Zugang zum Rathaus erhalten.
„Das Rathaus ist ein Ort, an dem sich viele Menschen begegnen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens regeln wir den Zugang nun mit der 3G-Kontrolle sowohl für die Mitarbeitenden, als auch für die Besucherinnen und Besucher des Rathauses“, erklärt Bürgermeister Frank Schneider. Die Regelung erfolgt in Anlehnung an die bereits in den Ausschuss-Sitzungen bestehende 3G-Regel. Zudem bittet der Bürgermeister alle Langenfelderinnen und Langenfelder darum, ihr Anliegen im Moment auf nicht aufzuschiebende Dringlichkeit zu prüfen. Ferner reicht vielleicht auch bei einigen Anliegen ein Telefonat, um die gewünschten Informationen zu erhalten. Auch die bestehenden Online-Dienstleistungen können ggf. einen Rathaus-Besuch in Präsenz ersetzen. Um längere Wartezeiten in den Fachreferaten zu vermeiden, empfiehlt der Bürgermeister eine vorherige Terminabstimmung mit der jeweiligen Stelle im Rathaus.
Neben dem Rathaus wird auch für schulische und berufliche Angebote sowie die Integrationskurse in der Volkshochschule die 3G-Regel umgesetzt.
Auf den Geländen der Annahmehöfe an der Industriestraße und an der Hansastraße gilt ab sofort auch draußen die Maskenpflicht.
Im Stadtmuseum sowie in der Stadtbibliothek, in der Musikschule und bei Kursen der Volkshochschule, die nicht der schulischen oder beruflichen Bildung oder der Integration dienen, gilt im Zuge der Landesverordnung ab sofort die 2G-Regelung.
Für 3G und 2G gilt grundsätzlich in allen Bereichen, dass Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren von diesen Regelungen ausgenommen sind.
Der heute geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW folgend, gilt am kommenden Wochenende auch auf dem Stoffmarkt am 28. November 2021 die 2G-Regel. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene sich an den Ständen aufhalten dürfen. Der Zugang zu den Geschäften in der Innenstadt ist davon nicht berührt. Auf dem Stoffmarkt und auf dem schon vorher mit 2G regulierten Weihnachtsmarkt mit Eislaufbahn galt bereits vorher die Maskenpflicht, die nun auch im Wege einer heute erlassenen Allgemeinverfügung der Stadtverwaltung kontrolliert und bei Nicht-Beachtung mit Bußgeldern geahndet werden kann.
In Langenfeld wird die 2G-Regel nun auch auf allen Sportplätzen im Sinne der Coronaschutzverordnung des Landes umgesetzt, ausgenommen sind auch hier Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
Die ab sofort durch das Land NRW auch für Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Sport- und Freizeitveranstaltungen sowie Kultur und Brauchtum enger gefassten Regelungen wurden den betroffenen Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben, Beherbergungsbetrieben, Kulturschaffenden, Vereinen und Event-Verantwortlichen gegenüber kommuniziert. In diesen Bereichen greift ab heute weitgehend die 2G-Regel, teilweise sogar durch die Vorlage von aktuellen Tests für die Geimpften und Genesenen, wie beispielsweise bei Karnevals- oder Tanzveranstaltungen und in Diskotheken. Die 3G-Regelung gilt neben dem Arbeitsplatz und beruflichen Messen und Tagungen auch weiterhin für nicht-touristische Übernachtungen, standesamtliche Trauungen, den Öffentlichen Personennahverkehr und Friseurbesuche.