Pressemeldung Kreispolizeibehörde Mettmann, 23.09.2021
Mettmann (ots) – Am späten Mittwochabend (22. September 2021) ist bei einem
Verkehrsunfall auf der Rheindorfer Straße in Langenfeld ein 20-jähriger
Autofahrer aus Leverkusen schwer verletzt worden. Nach ersten Ermittlungen hatte
sich der junge Mann gemeinsam mit einem gleichaltrigen Freund ein verbotenes
Autorennen geliefert, eher er mit einem Mercedes Sprinter eines 40-jährigen
Mannes aus Thüringen zusammenstieß.
Nach dem aktuellen Ermittlungsstand war Folgendes passiert:
Gegen 22 Uhr fuhr der 20-jährige Leverkusener in seinem Golf mit deutlich
überhöhter Geschwindigkeit aus Langenfeld kommend über die Rheindorfer Straße in
Richtung Leverkusen-Rheindorf. Dabei wurde er von einem ebenfalls 20 Jahre alten
Leverkusener in dessen Mercedes C 220 verfolgt. Laut Auskunft von mehreren
Anwohnerinnen und Anwohnern sollen die beiden Fahrzeuge dabei hier, wo die
zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 Kilometern pro Stunde liegt, mit einer
„atemberaubenden Geschwindigkeit“ von rund 130 km/h hintereinander her gerast
sein, wobei die Fahrzeuge zudem auch durch lautes Motorengeheul aufgefallen
seien.
Zur gleichen Zeit fuhr ein 40 Jahre alter Mann aus Thüringen mit seinem Mercedes
Sprinter aus Richtung Neurath kommend über die Rheinstraße. Als er
beabsichtigte, von dort nach rechts in die Rheindorfer Straße abzubiegen, konnte
er laut eigenen Angaben in noch weiter Entfernung die Scheinwerfer des Golfs
wahrnehmen. Da ihm die Entfernung jedoch ausreichend genug vorkam, bog der Mann
mit seinem Fahrzeug nach rechts ab. Der immer noch deutlich zu schnell fahrende
20-Jährige konnte seinen Golf nicht mehr rechtzeitig abbremsen und prallte mit
dem Sprinter zusammen. Während der Mercedes einmal um die eigene Achse gedreht
wurde und auf dem rechten Grünstreifen zum Stillstand kam, wurde der Golf des
Leverkuseners nach links von der Straße geschleudert, wo er letztendlich in der
Böschung vor einem Baum landete.
Die Anwohnerinnen und Anwohner, welche den Unfall gehört hatten, eilten nun zu
der Unfallstelle und wählten den Notruf. Eine Zeugin leistete Erste Hilfe bei
dem schwer am Bein und Arm verletzten Fahrer des Golfs und kümmerte sich um den
jungen Mann, bis ein Rettungswagen eintraf. Mit diesem wurde der 20-Jährige zur
stationären Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Währenddessen blieb der
Fahrer des Sprinters wie auch der Fahrer des Mercedes C 220 unverletzt.
Letzterer hatte seinen Wagen noch rechtzeitig abbremsen können und so einen
weiteren Auffahrunfall verhindert.
Die ebenfalls alarmierte Polizei stellte vor Ort fest, dass der Fahrer des Golfs
bei seinem Unfall nicht angeschnallt war. Sein Wagen war totalbeschädigt, ebenso
wurde auch der Mercedes Sprinter erheblich beschädigt. Insgesamt beläuft sich
der bei dem Unfall entstandene Sachschaden auf eine Summe von deutlich über
30.000 Euro.
Aufgrund der Hinweislage sowie des Spurenbildes vor Ort erhärtete sich für die
Polizei der Verdacht, dass sich die beiden 20-Jährigen zum Zeitpunkt des Unfalls
ein illegales Straßenrennen geliefert hatten. Daher wurde gegen die beiden
jeweils ein Strafverfahren wegen der „Teilnahme als Kraftfahrzeugführer an einem
illegalen Straßenrennen“ (§315 StGb) eingeleitet. Dies hatte auch zur Folge,
dass sowohl der totalbeschädigte Golf als auch der unbeschädigte Mercedes C 220
als Tat- sowie Beweismittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt wurden. Zudem
beschlagnahmte die Polizei als Beweismittel auch die beiden Handys der jungen
Männer.