Wie nahezu alle Städte in Deutschland erhebt die Stadt Langenfeld Hundesteuer.
Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehaltenden bei der Verwaltung angemeldet werden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 110,00 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehaltenden für zwei oder gar drei Hunde bezahlen.
Mehr Informationen zur Hundehaltung in Langenfeld, für welche Rassen man die erhöhte Steuer für „gefährliche Hunde“ zahlen muss und weitere Antworten hat die Stadt auf dem Serviceportal der Stadt (service.langenfeld.de – Rubrik Sicherheit, Recht & Ordnung – Hundesteuer) zusammengefasst.
Hier der Direktlink:
https://service.langenfeld.de/de-tail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/5967/show
Leider musste in zurückliegender Zeit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehaltende der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen sind. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt daher beschlossen, in Kürze eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Langenfeld ab 21. August für zirka drei Monate durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer beauftragten Firma aufgesucht.
Diese sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.
Die Firma Springer Kommunale Dienste wird den vorhandenen Hundebestand feststellen.
Die Mitarbeitenden können sich entsprechend ausweisen.
Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen und Häuser nicht betreten und
keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. Werden nicht gemeldete Hunde festgestellt, haben die betroffenen Hundehaltenden mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung sowie einem zusätzlichen Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000,00 Euro zu rechnen.
Wer bei der Bestandsaufnahme nicht zu Hause angetroffen wird, findet ein Merkblatt mit weiteren Hinweisen im Briefkasten vor.
Die Hundesteueranmeldung kann direkt online auf der Homepage der Stadt Langenfeld erfolgen. Hierfür einfach den QR-Code mit dem Smartphone einscannen und die Onlinedienstleistung „Anmeldung zur Hundesteuer“ auswählen.