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Offenlage von zwei Bebauungsplänen zwischen dem 21. Oktober und dem 22. November

Aktualisiert am: 31.Oktober 2024
/
geschrieben von Tim

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung kündigt das Referat Stadtplanung und Denkmalschutz der Stadt Langenfeld die Offenlage von zwei voneinander unabhängigen Bebauungsplänen zwischen dem 21.Oktober und dem 22. November 2024 an.

„Ri-41 Martin-Buber-Straße“

Der Bebauungsplan „Ri-41 Martin-Buber-Straße“ fußt auf dem durch den Rat der Stadt Langenfeld am 19. März 2024 gefassten Aufstellungsbeschluss.

Ziel und Zweck der Planung ist die Erweiterung des bestehenden Seniorenzentrums sowie die Errichtung einer 4-gruppigen Kindertageseinrichtung.

Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“

Am 5. September 2023 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Ri-40 Neuenhof“ durch den Rat der Stadt Langenfeld gefasst.

Der Erhalt und die Entwicklung eines bestehenden Gewerbestandortes sowie die Schaffung von Entwicklungsmöglichkeiten für die unter Denkmalschutz stehende ehemalige Hofanlage „Neuenhof“ in Richtung Wohnen und Dienstleistungsgewerbe stehen hier im Blickpunkt der Planung.

Beide Bebauungspläne werden für die Dauer eines Monats vom 21.Oktober bis zum 22. November 2024 im Internet veröffentlicht.

Die genannten Bebauungsplanentwürfe können nebst Entwurfsbegründung ab dem 21. Oktober 2024 unter folgenden Adressen eingesehen werden:

Landesportal Beteiligung.NRW:

https://beteiligung.nrw.de/portal/langenfeld/beteiligung/themen/1008961

Internetseite der Stadt Langenfeld Rhld.:

www.langenfeld.de/stadtplanung

Zusätzlich werden die Bebauungsplanunterlagen im Referat Stadtplanung und Denkmalschutz des Langenfelder Rathauses in genanntem Zeitraum ausgelegt und können zu den Servicezeiten eingesehen werden (Mo.-Fr 8-12 Uhr, Do. 14-17 Uhr, Raum 296, 2. OG).

Bildnachweis © L’felder – M. Töller

Bei externen Beiträgen: Texte & Bilder sind vom Autor dieses Beitrags. Die Redaktion hat diesen Inhalt nur geprüft, jedoch nicht verändert. Alle Fragen zu diesem Thema solltet Ihr direkt an den Autor senden. 

Weitere Infos jetzt hier:

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Hier wurden wir eingeladen

Hier wurden wir vom Inhaber eingeladen. In Freizeitpark, Zoo oder Erlebnis erhalten wir für Berichterstattungen oft Freikarten. Wir kennzeichnen dies mit diesem Hinweis. Einige Unterkünfte haben uns ebenfalls eingeladen. Hier erhalten wir dann meistens eine kostenlose Übernachtung inkl. Frühstück und wenn ein Restaurant vorhanden ist auch manchmal ein Abendessen. Die Eindrücke die wir dabei sammeln geben wir so wieder, wie wir sie empfunden haben. Oft entwickeln sich Gespräche mit den Gastgebern und diese sind oft auch dankbar für unsere Hinweise bezüglich Verbesserungen. Wir berichten stets unabhängig, authentisch und auch eine Einladung beeinflusst unsere Meinung nicht.
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