Zum Inhalt springen

5 Jahre L’felder! Wir feiern mit tollen Angeboten für Unternehmen. 

Logo Lfelder - Langenfeld
  • Blog
  • Orte & Tipps
  • Vereine
    • Vereine & Verbände in Langenfeld
  • mitmachen
    • Unternehmen eintragen
    • Verein eintragen
  • über uns
    • Über uns
  • Blog
  • Orte & Tipps
  • Vereine
    • Vereine & Verbände in Langenfeld
  • mitmachen
    • Unternehmen eintragen
    • Verein eintragen
  • über uns
    • Über uns

Werbung

Pressemeldung

Nachgelegt – weitere Sicherstellungen im Einzelhandel

Aktualisiert am: 06.Februar 2026

Illegale Vapes und Snus im Wert von 3.300 Euro sichergestellt

Aufmerksame Mitarbeiter des Referates Ordnung nahmen am Donnerstag das Angebot eines Langenfelder Einzelhandels für Wasserpfeifen wahr, der unerlaubte Produkte nicht nur verkaufte, sondern auch offensiv über Socialmedia bewarb.

Bei den ad hoc durchgeführten Maßnahmen konnten insgesamt 140 Verkaufseinheiten verbotener, nicht zugelassener E-Zigaretten (Vapes) und  51 Verkaufseinheiten nicht verkehrsfähiger Tabakbeutel (Snus) mit einem Verkaufswert i.H.v. gut 3300 Euro eingezogen werden.

Bei den bei Jugendlichen beliebten Snus-Tabakbeutel wird das Nikotin über die Mundschleimhaut aufgenommen. Die  Beutel bergen ein hohes Suchtpotenzial. Die Vapes, die anders als Zigaretten keine abschreckenden Bilder tragen, sondern besonders bunt und für junge Menschen ansprechend gestaltet sind, haben zu viele Züge und sind unversteuert.

Erneut handelte es sich um einen Wiederholungstäter – der Betrieb war bereits im April 2025 Ziel einer gemeinsamen Kontrolle von Polizei, Zoll und örtlicher Ordnungsbehörde gewesen und auch damals hatte man Sicherstellungen durchgeführt.

„Unsere Kontrollen sind natürlich nur Nadelstiche, aber jede einzelne Kontrolle lohnt sich – um den Jugendschutz zu gewähren und den illegalen Handel einzudämmen“, erklärt Oliver Konsierke,  Leiter des Referates Ordnung.

Die Kollegen handelten in Eilzuständigkeit und werden die Verfahren nun an den Zoll und den Verbraucherschutz beim Kreis Mettmann abgeben. Auch über die Frage der Betriebsschließung bzw. eine Gewerbeuntersagung entscheidet das Gewerbeaufsichtsamt des Kreises.

„Deshalb können wir Verstöße nur feststellen und ein Ladenlokal nicht einfach schließen – das geht durch uns nur bei Gaststätten und einer konkreten Gefahrenlage“, ergänzt Konsierke.

„Auch wenn die Folgen für die Gewerbetreibenden zunächst nicht beeindruckend wirken  –  Bußgeldern und Eintragungen ins Gewerbezentralregister – sie sind aktenkundige Zweifel an der Zuverlässigkeit und führen auch so mittelfristig zum Ziel. Null-Toleranz gegen solche gering erscheinenden Regelbrüche müssen die Grundlage sein, wenn man die Deutungshoheit über ein gutes Miteinander und ein funktionierendes Gemeinwohl zurückgewinnen möchte,“ unterstreicht der Erste Beigeordnete Christian Benzrath als zuständiger Fachbereichsleiter für Ordnung.

Bildnachweis ©Stadt Langenfeld
luana
Loading...
Logo Lfelder - Langenfeld
Für Vereine
  • Jetzt kostenlos mitmachen
Für Unternehmen
  • Jetzt kostenlos mitmachen
Rechtliches
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
  • Datenschutz
  • Impressum
Facebook-f Youtube Instagram