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Pressemeldung

Ordnungsamt überwacht Lachgas-Rechtsänderung und findet verbotene Feuerwerkskörper

Aktualisiert am: 17.April 2026

Ordnungsamt überwacht Lachgas-Rechtsänderung und findet verbotene Feuerwerkskörper

Seit dem 12. April 2026 ist die lang ersehnte Regelung zum Lachgas in Kraft getreten. Der Verkauf des missbräuchlich genutzten Wirkstoffs Distickstoffmonoxid ist nun durch die Erweiterung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes verboten worden.

Das gilt zunächst für Großgebinde. Ein Verstoß ist zudem eine Straftat, keine Ordnungswidrigkeit. Weiterhin verkauft werden dürfen die klassischen Sahnekapseln mit rund 8 Gramm Füllung in maximal 10er-Packungen zur Verwendung in Sprühsahnebehältern – allerdings nicht an Minderjährige, auch das ist ab sofort eine Straftat.

Eigentlich wird Distickstoffmonoxid (N2O) von Ärzten als Schmerz- und Betäubungsmittel und in der Industrie als Treibmittel, z.B. Sahnekartuschen benutzt. Das farb- und geruchlose Gas lindert Schmerzen und löst Ängste, kann aber bei missbräuchlichem Konsum auch Hirnschäden und Suchterkrankungen auslösen. 

Auf Schulhöfen sowie an Treffpunkten im Freien – immer wieder liegen schwarze Luftballons und bunte Gaskartuschen herum. Bei den Gaskartuschen handelt es sich nicht um Heliumkartuschen zum Aufblasen von Luftballons, sondern um Lach-/Treibgas mit „klangvollen“ Namen wie „Exotic Whip“ oder „Magic Whip“ in flippi-

gem Party-Design und verschiedenen Geschmacksrichtungen. Lachgas zu Rauschzwecken zu missbrauchen ist ein gefährlicher Trend bei vielen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei dem das Gas aus Luftballons unverdünnt inhaliert wird.

Die Stadt Langenfeld hatte daher erstmals 2024 und auch 2025 in einer Infokampagne vor der Verwendung gewarnt, Eltern und Lehrkräfte informiert und den Einzelhandel sensibilisiert. Letzteres leider mit mäßigem Erfolg. Seitdem hat sich Ordnungsdezernent Christian Benzrath mit dem Langenfelder Appell für ein Verbot eingesetzt.

„Daher wurden am Donnerstag alle bekannten Kioske im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft von drei Teams aus Mitarbeitenden des Ordnungsamts und der Polizei kontrolliert“, berichtet der Referatsleiter Ordnung, Oliver Konsierke. Erfreulicherweise wurden nur in zwei Kiosken die nun verbotenen Großgebinde gefunden – allerdings im Lager und nicht mehr in den Verkaufsräumen. Es handelt sich um Restbestände aus der Zeit vor dem Verkaufsverbot, die zurGefahrenabwehr sichergestellt wurden. „Konsequent werden nun auch die Altersgrenzen beim erlaubten Verkauf der kleinen Sahnekapseln verfolgt“, kündigt Ordnungsamtsleiter Konsierke an. Eher als Beifang lassen sich daher einige wenige illegale Vapes und Snus-Tabak-Dosen bezeichnen, die ebenfalls bei den Kontrollen in Kiosken sichergestellt wurden.

Spannend wurde jedoch der Fund von über 1.000 Sprengkörpern in einem Kiosk an der Solinger Straße – die verschiedenen, verbotenen Feuerwerkskörper (vermutlich aus der Tschechei) wurden ebenfalls sichergestellt. Es dürfte sich auch hierbei um eine Straftat nach dem Sprengstoffgesetz handeln.

„Wie uns berichtet wurde, hatten Rechtsberater der Kioskbetreiber rechtzeitig auf die neue Rechtslage hingewiesen – das belegt aber, dass es durchaus Sinn macht, bestimmte Tatbestände tatsächlich auch zur Straftat zu machen. Eine drohende strafrechtliche Verurteilung wirkt dann besser, als ein Bußgeld“, ordnet Christian Benzrath das Ergebnis der Kontrollen ein und ergänzt:

„Wir sind daher froh, dass wir in der Vergangenheit auch schon Strafurteile bei derWeitergabe von Alkohol an Minderjährige erwirkt haben – wegen Körperverletzung. Diese Konsequenz der Justiz wünschen wir uns nun auch bei der Durchsetzung der Verkaufsverbote für Lachgas.“

© Stadt Langenfeld
Bildnachweis ©Stadt Langenfeld
Tim
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