Aktiv an der Rechtsprechung teilnehmen, diese Möglichkeit bietet das Schöffenamt.
Die Stadt Langenfeld sucht Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Amtszeit vom 1.Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 für eine Schöffentätigkeit (Laienrichterin/ Laienrichter) interessieren. Nach den Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes werden für die Verhandlung und Entscheidung bestimmter Strafsachen Schöffengerichte gebildet, denen außer den hauptamtlichen auch ehrenamtliche Richter/innen, sogenannte Schöffinnen/Schöffen, angehören.
Für dieses Amt bewerben kann sich jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren, der in der Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Bei dem Schöffenamt handelt es sich um eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Maß an Unparteilichkeit, Selbstständigkeit, Reife des Urteils, geistiger Beweglichkeit erfordert und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Schöffen brauchen keinerlei juristische Kenntnisse. Wichtig ist, dass sie soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Objektivität und Unvoreingenommenheit, Einfühlungs- vermögen sowie eine gewisse Berufs- und Lebenserfahrung besitzen.
Den Bewerbungsbogen finden Interessierte unter www.langenfeld.de (Suchbegriff Schöffenwahl) oder direkt unter folgendem Link: https://service.langenfeld.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6697/show
Die ausgefüllten Bewerbungen müssen bis spätestens 21. April 2023 an folgende Adresse ge- schickt werden:
Stadt Langenfeld Rhld.
Ref. Organisation / Herr Hens Konrad-Adenauer-Platz 1 40764 Langenfeld
Für eventuelle Rückfragen können ist Christoffer Hens aus dem Referat Organisation unter Tel. 02173/794-11 12 erreichbar.
Jugendschöffinnen/Jugendschöffen
In die Zuständigkeit der Jugendschöffengerichte fallen insbesondere Jugendstrafangelegenhei- ten. Bewerber für das Amt des Jugendschöffen/der Jugendschöffin sollten deshalb erzieherisch befähigt sein und Erfahrungen in der Jugendarbeit mitbringen. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.
Die Bewerbungen müssen bis spätestens 1. April 2023 an folgende Adresse geschickt werden:
Stadt Langenfeld Rhld. Fachbereich Jugend / Frau Tetzlaff Konrad-Adenauer-Platz 1
40764 Langenfeld
Vereine, Gruppen, Verbände und Parteien sind aufgerufen, geeignete Personen zu benennen, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Interessierte Einzelpersonen können sich persönlich bewerben.
Bei weiteren Fragen wenden sich Interessierte bitte an Anja Tetzlaff im Fachbereich Jugend unter Tel: 02173/794-3001.