Die vorläufigen Ergebnisse der Kommunalwahl 2025 stehen fest, allerdings hat keine Kandidatin/kein Kandidat die für die Wahl des Bürgermeisters erforderliche, absolute Mehrheit (mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen) erreicht.
Aus diesem Grund findet in knapp zwei Wochen – am Sonntag, 28. September 2025, eine Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters statt.
Dabei können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger ihre Stimme abgeben, um über die Nachfolge von Amtsinhaber Frank Schneider zu entscheiden.
Der Kandidat Gerold Georg Wenzens (B/G/L) erhielt bei der Bürgermeister-Wahl am 14. September 2025 in Langenfeld 41,31% der Wählerstimmen, auf Dieter Karl Braschoß (CDU) entfielen 32,08% der Wählerstimmen, beide stellen sich am 28. September 2025 der Stichwahl.
Die kurze Frist zur Durchführung der Stichwahl ergibt sich aus dem Kommunalwahlgesetz.
Daher sind einige Besonderheiten zu berücksichtigen:
- Wer bereits Briefwahl für die Wahl am 14. September beantragt hat, bekommt auch für den 28. September die Briefwahlunterlagen automatisch bis zum kommenden Wochenende zugestellt (es sei denn, man hat diese Option bewusst ausgeschlossen).
- Mit diesen Unterlagen kann man per Post, aber auch im Briefwahllokal im Rathaus wählen.
- Das Briefwahllokal im Rathaus öffnet wieder ab Donnerstag, 18. September 2025. Aufgrund der notwendigen Vorbereitungsarbeiten für die Stichwahl ist eine frühere Öffnung leider nicht möglich.
- Wer direkt wählen möchte, kann das wie schon bei der Wahl am Sonntag im Wahllokal tun. Die bereits übersandten Wahlbenachrichtigungen behalten ihre Gültigkeit, man kann mit dieser auch bei der Stichwahl im Wahllokal wählen.
- Es ist auch möglich, für die Stichwahl nachträglich Briefwahlunterlagen zu erhalten, dieser Antrag muss bis zum Freitag, 26. September 2025, 15 Uhr, beim Briefwahllokal eingegangen sein. Es ist ratsam, aber frühzeitiger die Unterlagen zu beantragen, um ausreichend Zeit zu haben.
Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht mehr vor, kann auch gegen Vorlage des Personalausweises gewählt werden, sofern man im Wählerverzeichnis eingetragen ist.