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Pressemeldung

Koordinierte Razzia in GeKo-Mitgliedsstädtendeckt Verstöße bei Goldaufkäufern auf

Aktualisiert am: 01.Juni 2026

Behördenübergreifende Kontrollaktion von Goldankauf-Geschäften

Am Nachmittag des 28. Mai fand eine behördenübergreifende Kontrollaktion von Goldankauf-Geschäften statt. An der konzertierten Aktion beteiligten sich die Mitgliedsstädte der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper (GeKo). Dazu gehören Leverkusen, Solingen, Remscheid, Langenfeld und Wuppertal.

Beteiligt waren darüber hinaus die Abteilungen für Geldwäscheprävention der Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, das Landesamtes für Finanzkriminalität (LBF) und der örtlichen Finanzämter, sowie der Jobcenter und. Abgesichert und unterstützt wurden die Prüfungen durch die Polizei und die kommunalen Ordnungsdienste. Die Ermittler stellten dabei zahlreiche Verstöße fest und beschlagnahmten Bargeld sowie Edelmetalle.

Goldankauf-Geschäfte gelten laut Gewerbeordnung als überwachungsbedürftig. Daher prüfen die Behörden die Zuverlässigkeit der Betreiber besonders genau. Viele dieser Händler locken Kundschaft mit Anzeigen in Zeitungen oder im Internet und versprechen hohe Gewinne. Oft verkaufen die Bürger ihren Schmuck dann weit unter dem eigentlichen Wert.

Die Kontrollen führten sofort zu sichtbaren Konsequenzen. Einige Betreiber schlossen ihre Läden noch während der Überprüfung oder kündigten die Schließung für die nächsten Tage an. In anderen Geschäften trafen die Beamten überhaupt keine Verantwortlichen an, obwohl die Händler genau für diesen Tag große Werbeaktionen in der lokalen Presse geschaltet hatten. Die Gewerbeüberwachung leitet nun mehrere Verfahren ein, um Betrieben die Weiterarbeit wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen. In einigen Fällen besteht zudem der Verdacht, dass die eigentlichen Besitzer nur Strohmänner vorschieben oder die Gewerbeanmeldung komplett fehlt.

Auch bei den Arbeitsgeräten und der Buchführung entdeckten die Kontrolleure erhebliche Mängel. Viele Waagen wiesen Unstimmigkeiten auf, obwohl diese für die genaue Wertbestimmung der Edelmetalle entscheidend sind. Zudem konnten die Händler die Herkunft der vorhandenen Waren oft nicht nachweisen. Die Beamten beschlagnahmten deshalb in einem Laden Münzen und Goldbarren. An einem Standort parkten sogar teure Limousinen mitten in den Geschäftsräumen, was nun ein bauordnungsrechtliches Verfahren nach sich zieht. Weitere Prüfungen folgen wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz und wegen schlechter Kassenführung.

Besonders häufig stießen die Ermittler auf den Verdacht von Sozialbetrug. Mehrere angetroffene Mitarbeiter bezogen Leistungen vom Jobcenter, hatten ihre Arbeit aber nicht angemeldet. Ein Beschäftigter gab sogar zu, dass der Betrieb extra für Kontrollen falsche Minijob-Verträge bereithielt. Zwei dieser Angestellten trugen hohe vierstellige Bargeldsummen in ihren Taschen bei sich. Die Jobcenter prüfen nun, ob sie unrechtmäßig gezahlte Gelder von den Betroffenen zurückfordern.

Auch in Langenfeld waren in zwei von drei geprüften Betrieben Auffälligkeiten festzustellen, die nun zu weiteren Ermittlungen im Bereich Sozialleistungsmissbrauch und Gewerbeuntersagungen führen. In einem Fall besteht der Verdacht eines Verstoßes gegen das Geldwäschegesetz und unzureichender Kassenführung. Mit zwei Polizeibeamten und sechs Kollegen des Referates Ordnung unter Leitung von Oliver Konsierke wurden die Ladenlokale aufgesucht.

„Dass die Branche derzeit in allen Städten boomt und Erkenntnisse über Strohmannverhältnisse und Sozialleistungsmissbrauch in einigen Mitgliedsstädten der GeKo bekannt waren, führte zu einer erneuten konzertierten Kontrollaktion. Und wieder mit großem Erfolg.“, erläutert der Erste Beigeordnete Christian Benzrath den Einsatz.

„Es sind genau diese Erkenntnisse und Zusammenhänge, die wir in den Arbeitsgruppen der Gemeinsamen Koordinierungsstelle Rhein-Wupper auswerten und dann für unsere Aktionen nutzen können“, ergänzt Referatsleiter Oliver Konsierke. Schon vor einigen Wochen hatte das Referat Ordnung eine mobile Ankaufsstelle für Gold und Edelmetalle überprüft, weil der Goldankauf im Reisegewerbe gesetzlich verboten ist. Die Ermittlungen dazu dauern an.

Bildnachweis ©Stadt Langenfeld
luana
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