Am 14. September 2025 findet in Langenfeld die Kommunalwahl statt – ein wichtiger Termin für alle, die mitentscheiden möchten, wie sich das Leben in ihrer Stadt und im Kreis Mettmann in den kommenden Jahren gestaltet. Bei dieser Wahl geht es nicht um landes- oder bundesweite Themen, sondern um konkrete Entscheidungen vor Ort: Wer gestaltet die Schulen, den Nahverkehr, die Freizeitangebote oder die Bebauung mit? Hier erfährst du, was gewählt wird, wer wählen darf und wie der Ablauf funktioniert.
Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?
Bei der Kommunalwahl gibst du mehrere Stimmen ab – für verschiedene Ämter und Gremien auf Stadt- und Kreisebene:
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Bürgermeister bzw. Bürgermeisterin der Stadt Langenfeld: Die Person, die die Stadtverwaltung leitet.
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Stadtrat (Gemeindevertretung): Eine Gruppe von gewählten Vertreter*innen, die über lokale Angelegenheiten in Langenfeld entscheidet.
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Landrat bzw. Landrätin: Zuständig für die Leitung der Kreisverwaltung im gesamten Kreis Mettmann.
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Kreistag: Das politische Gremium, das über die Belange im Kreis Mettmann berät und entscheidet.
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Integrationsrat (falls wahlberechtigt): Vertritt die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund in der Stadt.
Wann und wie wird gewählt?
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Wahltag: Sonntag, 14. September 2025
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Uhrzeit: 8:00 bis 18:00 Uhr im zuständigen Wahllokal
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Briefwahl: Wer am Wahltag nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Diese ist möglich zwischen dem 11. August und dem 12. September 2025 – online, per Post oder direkt im Rathaus.
Die Wahlbenachrichtigung wird zwischen dem 8. und 10. August 2025 per Post verschickt. Darin steht, wo du wählen kannst oder wie du Briefwahl beantragst.
Wer darf wählen?
Wählen darfst du, wenn du:
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mindestens 16 Jahre alt bist,
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deutscher Staatsangehöriger oder EU-Bürger*in bist,
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seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Langenfeld gemeldet bist,
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und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurdest.
Was passiert, wenn niemand die Mehrheit bekommt?
Für das Amt des Bürgermeisters oder Landrats ist eine absolute Mehrheit notwendig – also mehr als 50 % der Stimmen.
Erreicht keine Person diese Mehrheit, findet zwei Wochen später – am 28. September 2025 – eine Stichwahl zwischen den beiden stärksten Kandidat*innen statt. Dies betrifft nur diese beiden Ämter.
Warum ist die Kommunalwahl wichtig?
Die Kommunalwahl betrifft dein direktes Lebensumfeld: Öffentliche Verkehrsmittel, Schulpolitik, Stadtentwicklung, Freizeitangebote, Müllabfuhr, Sozialprojekte und vieles mehr. Wer hier entscheidet, hat Einfluss auf den Alltag in deiner Stadt.
Mit deiner Stimme gestaltest du mit – direkt, vor Ort und ganz konkret.