In diesen Tagen erhalten rund 2.500 zufällig ausgewählte Vermieterinnen und Vermieter von Wohnungen in Langenfeld Post von der Stadtverwaltung, mit der Bitte um Mitwirkung an der Neuerstellung des Langenfelder Mietspiegels.
Ziel der Befragung ist eine repräsentative Datengrundlage für die Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels.
Auf der Grundlage des zum 1. Juli 2022 in Kraft getretenen Mietspiegelreformgesetzes ist die Stadt Langenfeld als Stadt mit mehr als 50.000 Einwohnern erstmalig zur Aufstellung eines Mietspiegels verpflichtet. In den vergangenen Jahrzehnten wurden einfache Mietspiegel durch den örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein gemeinsam mit dem Mieterbund Langenfeld-Monheim erarbeitet und herausgegeben. Dies war 2017 zuletzt der Fall.
Die nun angeschriebenen Vermieterinnen und Vermieter können ihre Angaben mittels Online-Fragebogen übermitteln. Wer dennoch die Beantwortung mit Papier und Stift bevorzugt, kann einen „klassischen“ Papier-Fragebogen anfordern und bekommt diesen mitsamt portofreiem Rücksendeumschlag per Post zugeschickt.
Die Befragung erfolgt selbstverständlich vollständig anonymisiert und unter strikter Einhaltung des Datenschutzes.
Die Stadt Langenfeld hat das Bochumer InWIS-Institut mit der Auswertung der Daten beauftragt. Begleitet wird die Erstellung des Mietspiegels von einem Arbeitskreis, in dem neben der Stadt die genannten örtlichen Interessenverbände der Mieterschaft und der Vermietenden, die Verbraucherzentrale NRW sowie der Bauverein Langenfeld vertreten sind.
Der Mietspiegel soll bis Mitte 2023 fertiggestellt sein und wird im Anschluss kostenfrei auf der Internetseite der Stadt Langenfeld zum Download zur Verfügung gestellt.
Für Fragen und weitere Informationen zur Eigentümerbefragung stehen das
InWIS-Institut (E-Mail: mietspiegel.langenfeld@inwis.de, kostenfreie Telefon-Hotline: 0800 5700200) oder Stephan Anhalt vom Referat Stadtplanung und Denkmalschutz (E-Mail: stephan.anhalt@langenfeld.de) zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Mietspiegel:
Ein Mietspiegel ist ein objektives Instrument für die Beurteilung von Mietpreisen. Er gibt die ortsübliche Vergleichsmiete des freifinanzierten Wohnungsbaus wieder und sorgt somit für Transparenz und Verlässlichkeit auf dem Mietwohnungsmarkt für alle Akteure.
Wie der Name verrät, „spiegelt“ er die üblicherweise gezahlten ortsüblichen Mieten wider und schützt somit Vermieter vor unwirtschaftlich niedrigen und Mieter vor ungerechtfertigt hohen Mieten.