Das Langenfelder Fundbüro räumt den Keller aus. Zur Versteigerung am Samstag, 23. März 2024, kommen etwa 40 Fahrräder, darunter sind Kinderräder, Damen- und Herrenräder unter den Hammer. Gefundene Fahrräder, sowie alle Fundsachen werden von der Stadtverwaltung sechs Monate aufbewahrt um sie an den Eigentümer/innen auszuhändigen. Nach der 6-Monatsfrist kann der Finderanspruch geltend gemacht werden. Wenn gewünscht, erhält der oder die Finder/in die Fundsache. Fahrräder die nicht durch die Eigentümer/innen oder den/die Finder/in abgeholt werden, kommen in die städtische Versteigerung, die in der Regel zweimal im Jahr stattfinden. Die Versteigerung findet an den Fahrradständern im Eingangsbereich des Rathauses statt. Ab 12.30 Uhr können die Fahrräder besichtigt werden, bevor dann um 13 Uhr die eigentliche Versteigerung beginnt.
Versteigerungsbedingungen: Der Zuschlag gem. § 156 BGB ergeht an die Meistbietende Person nach dreimaligem Aufruf des Gebotes. Die zugeschlagene Sache wird nur unter Vorlage eines Ausweises / Passes und gegen Barzahlung (in Euro) ausgehändigt. Auf die ersteigerten Fundstücke gibt es keinen Anspruch auf Gewährleistung wegen eines Mangels.
Die Versteigerung findet bei jedem Wetter statt, da die Versteigerungsfläche vor dem Bürgerbüro am Haupteingang des Rathauses überdacht ist.
Kontakt:
E-Mail: fundbuero@langenfeld.de
Tel.: 02173 / 794 4444 Fax.: 02173 / 794 9 24 24