Das Referat Steuern und Abgaben der Stadt Langenfeld teilt mit, dass Hundehalterinnen und Hundehalter in Langenfeld ab sofort nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteuerbescheid mit Dauerwirkung erhalten und eine eindeutig zuzuordnende nummerierte Hundesteuermarke erhalten.
Ab dem 12. Januar 2024 werden die Hundesteuerbescheide mit Dauerwirkung verschickt.
Das bedeutet für alle Hundehalter, die im Jahr 2024 einen Hundesteuerbescheid erhalten und bei denen sich an der Situation nichts verändert, dass sie zukünftig keinen neuen Hundesteuerbescheid und keine neue Hundesteuermarke zugesandt bekommen.
Die dann unveränderte Hundesteuer wird selbstverständlich weiterhin jährlich zu den gesetzlichen Terminen (15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November) fällig, es wird dann aber nicht mehr per jährlichem Bescheid daran erinnert.