In der Zeit vom 3. bis zum 5. Mai wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Europawahl an die wahlberechtigten Langenfelder Einwohner/innen verteilt. Wer bis zum 8. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich mit dem Wahlamt der Stadt Langenfeld in Verbindung zu setzen
(E-Mail: wahlamt@langenfeld.de oder Telefon: 794-1111 oder 794-1112); gleiches gilt, sollten sich auf den Wahlbenachrichtigungen Schreib- oder Adressenfehler befinden.
Briefwahl
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Briefwahlantrag. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Langenfeld Rhld., die am Wahlsonntag nicht anwesend sind, haben die Möglichkeit, mit diesem Antrag die Briefwahlunterlagen anzufordern.
Die Briefwahl kann:
- Über den Onlinebriefwahlantrag (www.langenfeld.de/briefwahl)
- mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung über den Onlinebriefwahlantrag
- schriftlich (mittels Fax oder postalisch),
- elektronisch per E-Mail an briefwahl@langenfeld.de oder
- persönlich im Briefwahlbüro des Rathauses der Stadt Langenfeld Rhld. (Zimmer 302)
beantragt werden.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden durch das Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. ausgestellt. Briefwahlunterlagen können durch die jeweilige Wählerin, beziehungsweise den jeweiligen Wähler, beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung von Briefwahlunterlagen werden der Wählerin, beziehungsweise dem Wähler, die eigenen Unterlagen ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können im Verhinderungsfall auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden, sofern eine schriftliche Vollmacht (Vordruck befindet sich auf dem Antrag) vorliegt.
Die Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 7. Juni, 18 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei plötzlicher und mit Attest nachgewiesener Erkrankung, können Briefwahlunterlagen auch noch am Samstag, 8. Juni, zwischen 9 Uhr und 12 Uhr, und am Sonntag, 9. Juni, von 8 Uhr bis 15 Uhr, beim Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. beantragt werden.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, die roten Wahlbriefe in den Hausbriefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses, Konrad-Adenauer-Platz 1, oder in die aufgestellte Wahlurne im Erdgeschoss zu werfen. Dies reduziert nicht nur Versandwege, sondern garantiert zudem den rechtzeitigen Zugang der Unterlagen.
Die Briefwahlunterlagen können ferner in jeden Briefkasten der deutschen Post eingeworfen werden. Bei der für die Bürgerinnen und Bürger kostenfreien Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten alle Wählerinnen und Wähler darauf achten, die Rücksendebriefe rechtzeitig wieder an die Stadt Langenfeld Rhld. zurückzuschicken oder im Rathaus abzugeben, damit diese fristgerecht im Wahlamt der Stadt Langenfeld Rhld. eingehen.
Die zurückgesendeten Wahlbriefe müssen bis spätestens 9. Juni 2024, 18 Uhr, wieder im Wahlamt der Stadt Langenfeld sein.
Verspätet eingehende Unterlagen können bei der Auszählung leider nicht berücksichtigt werden.
Ab dem 6. Mai steht im Rathaus, 3.Etage, Zimmer 302 wieder das Briefwahlbüro barrierefrei zur Verfügung. Dort können die Bürgerinnen und Bürger persönlich ihre Briefwahlunterlagen abholen und selbstverständlich auch direkt wählen. Mitzubringen sind der Personalausweis und nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung. Innerhalb des Hauses ist der Weg durch Hinweisschilder und Pfeile gekennzeichnet.
Um den Zugang in das Briefwahlbüro zu steuern und eine Menschenansammlung im Flur vor dem Briefwahlbüro zu vermeiden, wird an der großen Glastür vor dem Flur eine Ampel angebracht, die von den Mitarbeitenden des Briefwahlbüros gesteuert werden kann. Die wartenden Briefwählerinnen und -wähler werden mit Leitbändern zum Briefwahlbüro geführt.